31.03.2021
Notbremse
Für das Chiemsee-Segeln gilt ab dem 18.03.2021:
Regatten sind nach wie vor nicht erlaubt. Daher wurde die Chiemsee-Meisterschaft 2020 abgesagt. Theoretisch bestand zwar noch die Aussicht, dass die einzelnen Wettfahrten als Clubregatten stattfinden können. Aber auch hier sind die ersten Termine bereits völlig gecancelt (Chiemsee Rund, YCU und Sommerregatta, SCPC).
Seit heute ist die Ausübung des individuellen Segelsports am Chiemsee (bzw. auf den bayerischen Seen) wieder ein bisschen mehr erlaubt. Insbesondere dürfen Hafenbetreiber wieder das Einwassern von Booten durchführen bzw. das Slippen erlauben, den Zugang zu den Liegeplätzen gewähren und das Arbeiten an den Booten unter Auflagen zulassen. Das gilt sowohl für die gewerblichen und kommunalen Häfen als auch für die Vereine.
Bitte beachten Sie die jeweils gültigen Verhaltens- und Hygienevorschriften.
Hafengebäude und Clubheime dürfen allerdings nur eingeschränkt betreten werden, beispielsweise zum Entnehmen und Verstauen von Booten und Utensilien. Gesellschaftliche und andere Vereinstätigkeiten sind nach wie vor untersagt. Bitte informieren Sie sich vor dem Besuch über die jeweiligen individuellen Einschränkungen. Dazu gehört auch die Einschränkung zum Aufenthalt auf Vereins- und Hafengeländen. Insbesondere dürfen Stege ausschließlich zum Zweck des direkten Zugangs zum Boot betreten werden.
Bitte beachten Sie die jeweils gültigen Verhaltens- und Hygienevorschriften. Insbesondere wird allgemein das Tragen einer Nase-Mund-Bedeckung ("Maske") auf Vereins- und Hafengeländen vorgeschrieben sowie das Abstandsgebot.
Segeln und die Benutzung anderer Boote/Boards sind mit folgender Einschränkung erlaubt: Als Crew sind nur Personen aus demselben Hausstand/engsten Familienkreis zulässig sowie eine (1) weitere Person. Das Abstandsgebot ist hier eine Soll-Bestimmung, das bedeutet: bitte den Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Personen immer dann einhalten, wenn es möglich ist.
Sportveranstaltungen, Vereinsveranstaltungen und insbesondere Regatten sind weiterhin nicht erlaubt.
Eine etwas ausführlichere Zusammenfassung der aktuell geltenden Verfügungen stellt das Landratsamt Traunstein bereit: Wassersport in Zeiten der Corona-Pandemie.
Hinweis: Wir stellen hier unter der Überschrift "Update" eine Zusammenfassung der jeweils aktuellen Verfügung bereit. Die gesamte Historie der einzelnen Verfügungen und Verordnungen in Bayern finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.
Interessanter sind sicherlich die FAQ und die Informationen auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.
Mit der Verordnung vom 16.04.2020 sind die Einschränkungen für uns bis zum 03.05.2020 verlängert worden.
Erlaubt ist bis dahin, was im BayMBl. 2020 Nr. 205 §5 Abs. 3 Punkt 7 wie folgt formuliert ist:
"Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Hausstand lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands und ohne jede sonstige Gruppenbildung"
Weiterhin untersagt sind weiterhin Bootspflege außerhalb der eigenen Wohnung und der Besuch von Vereinseinrichtungen.
Ausführlicher haben wir das aktuell auf der FAQ-Seite » dargestellt.
Auf Grund der Allgemeinverfügungen zu Veranstaltungsverboten und Betriebsuntersagungen gelten in Bayern ab dem 16.03.2020 massive Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
Dazu gehört für unseren Segelsport am Chiemsee:
Die Verfügung für diese Punkte gilt aktuell bis zum 19.04.2020 03.05.2020.
Damit ist auch jegliche private Arbeit an Booten außerhalb von Zuhause untersagt.
Eine Auswahl wichtiger Neuigkeiten aus den vergangenen Jahren finden Sie auf der Archiv-Seite von Chiemsee-Segeln.de.