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12.05.2017
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Regatta-Segeln auf dem Chiemsee - FAQ

Voraussetzungen für die Teilnahme

Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Informationen zu den Voraussetzungen zur Teilnahme an den Chiemsee-Regatten zusammengestellt. Hier werden die wesentlichen Fragen (FAQ) beantwortet.

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Die Regatten auf dem Chiemsee unterliegen verschiedenen Regelwerken. Diese werden in den Gemeinsamen Segelanweisungen der Segelclubs am Chiemsee genannt:

  1. Allgemeines
    1. Die Wettfahrten werden nach den WR der ISAF, den Ordnungsvorschriften des DSV, den von der ISAF oder dem Technischen Ausschuss des DSV genehmigten Klassenregeln der jeweiligen Klasse, der Ausschreibung und den Segelanweisungen gesegelt.
    2. (...)
    3. (...)
    4. (...)
    5. (...)
    6. In Ergänzung zu den WR - Regel 46 - muss bei Regatten der für die Führung eines Bootes Verantwortliche entweder einen gültigen DSV-Führerschein, Jüngstensegelschein, Sportsegelschein oder einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen oder empfohlenen amtlichen, auch vom DSV im Auftrage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen ausgestellten und gültigen Führerschein besitzen. Von ausländischen Teilnehmern wird der entsprechende, in ihrem Landesverband gültige Befähigungsnachweis gefordert.
    (...)
Für den Chiemsee gibt es keine Führerscheinpflicht. Dafür gibt es Vorgaben in der SchO wie z.B. ein Mindestalter für Schiffsführer. Für Regatten gelten daher am Chiemsee folgende Ausnahme-Vereinbarungen:

Bei Jugendregatten findet die Mindestalter-Vorschrift keine Anwendung. In der Regel werden in den Ausschreibungen zu anderen Regatten ein gültiger DSV-Führerschein, Jüngstensegelschein, Sportsegelschein oder ein Sportbootführerschein (es reicht der SBF Binnen unter Segeln) vorausgesetzt. (Es wird fast nie erwähnt: für Teilnehmer aus anderen Ländern gelten die jeweiligen nationalen Scheine, die den zuvor genannten Scheinen entsprechen, als gültige Voraussetzung.)

In den Ordnungsvorschriften des DSV ist u.a. festgelegt (Auszug):

    (...)
  1. Verantwortliche Führung eines Bootes
    1. Für jedes Boot muss eine gültige Haftpflichtversicherung für Regatten vorhanden sein. (...)
    2. Jeder Schiffsführer muss Mitglied eines Vereines seines nationalen Verbandes sein. (...)
    3. (...)
    (...)
Bei Ranglisten-Regatten ist oft die Mitgliedschaft aller Crew-Mitglieder in einem Verein Voraussetzung. Hier gelten zusätzlich die Bedingungen der jeweiligen Klassenvereinigungen (KV).

Bei den Ranglisten-Regatten der einzelnen Klassenvereinigungen handelt es sich um Wettfahrten des gleichen Boots-Typs. Anders ist es bei den sog. Yardstick-Regatten. Hier segeln höchst unterschiedliche Boots-Typen um die Wette, angefangen vom Opti bis zum High-Performace-Racer.

Um trotzdem eine höchstmöglich gerechte Wertung dabei sicherzustellen, gibt es das sog. Yardstick-System. Jedem einzelnen Boots-Typ wird ein individueller Vergütungs-Faktor zugeteilt, der bei der Berechnung der Platzierungen aus der gesegelten Zeit die sog. berechnete Zeit macht. Dadurch haben langsame Boote die gleiche Chance wie schnelle Boote. Am Chiemsee wird wegen der lokalen statistischen Windbedingungen nicht die Yardstick-Einteilung des DSV angewendet. Stattdessen gibt es am Chiemsee ein eigenes Yardstick-System. Dieses wird gepflegt vom Chiemsee-Yardstick-Ausschuss.

Falls Ihr Boot (noch) nicht mit einem Yardstick-Faktor dort aufgelistet ist, kontaktieren Sie bitte direkt den Chiemsee-Yardstick-Ausschuss und übermitteln Sie die erforderlichen Daten zu Ihrem Boot.

Reicht bei einer spontanen Meldung zu einer Regatta die Zeit für die Einteilung Ihres Boots hierfür nicht, dann wird ein provisorischer Yardstick von der Regatta-Leitung vergeben.

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